Glossar
Glossar zu Anonymisierung und Datenschutz
Praxisnahe Definitionen der Begriffe, die beim Anonymisieren oder Pseudonymisieren von Dokumenten auftauchen: was die DSGVO sagt, wie die Aufsichtsbehörden sie auslegen und was das für eine Akte, ein Urteil oder eine Tabelle bedeutet.
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Anonymisierung: wann Daten keinen Personenbezug mehr haben
Anonymisierung verändert personenbezogene Daten so, dass eine Person mit allen Mitteln, die vernünftigerweise eingesetzt würden, nicht mehr identifiziert werden kann. Wirklich anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO.
LesenBesondere Kategorien: Gesundheit, Gewerkschaft, Strafdaten und mehr
Daten, deren Verarbeitung Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt: Gesundheit, ethnische Herkunft, politische Meinungen, Religion, Gewerkschaft, Genetik, Biometrie, Sexualleben oder sexuelle Orientierung. Strafdaten regelt Art. 10 DSGVO.
LesenSchwärzung von Dokumenten: Begriff und sichere Umsetzung
Schwärzen bedeutet, ausgewählte Inhalte – einen Namen, eine IBAN, eine Unterschrift – vor der Weitergabe dauerhaft aus einem Dokument zu entfernen, sodass sie weder im Text noch im Bild noch in den Metadaten wiederherstellbar sind.
LesenErwägungsgrund 26 DSGVO: die Grenze zwischen Personenbezug und Anonymität
Erwägungsgrund 26 DSGVO legt fest, wie man prüft, ob eine Person identifizierbar ist: anhand aller Mittel, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden. Ist sie es nicht, sind die Informationen anonym und die DSGVO gilt nicht.
LesenPersonenbezogene Daten: was dazugehört und wo sie in Dokumenten stecken
Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, direkt oder indirekt: ein Name, eine Ausweisnummer, ein Kennzeichen, eine Unterschrift oder eine Kombination von Details.
LesenDatenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Begriff und Pflichten
Die DSFA ist die Prüfung, die der Verantwortliche vor einer Verarbeitung mit voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen durchführen muss: Verarbeitung beschreiben, Notwendigkeit prüfen, Risiken bewerten, Maßnahmen festlegen.
LesenK-Anonymität verständlich erklärt: Prinzip, Beispiel und Grenzen
K-Anonymität ist die Eigenschaft eines Datensatzes, in dem jede Kombination von Quasi-Identifikatoren (PLZ, Alter, Geschlecht …) in mindestens k Zeilen vorkommt, sodass sich niemand von mindestens k−1 anderen unterscheidet.
LesenMetadaten in Dokumenten: Begriff, Risiken und Bereinigung
Metadaten sind Daten, die eine Datei über sich selbst speichert: wer sie erstellt hat, wann, mit welcher Software, welche Änderungen es gab und bei Fotos sogar, wo sie aufgenommen wurden. Auf der Seite sind sie unsichtbar, reisen aber mit der Datei.
LesenDatenminimierung: nur weitergeben, was nötig ist, auch in Dokumenten
Datenminimierung ist der Grundsatz aus Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO, nach dem personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das notwendige Maß beschränkt sein müssen.
LesenRe-Identifizierung: wie „anonyme“ Daten wieder auf Menschen zeigen
Re-Identifizierung bedeutet, Daten, die als anonym oder pseudonymisiert galten, wieder einer bestimmten Person zuzuordnen, meist durch Abgleich mit anderen Quellen über Quasi-Identifikatoren oder Kontext.
LesenPseudonymisierung: Identitäten ersetzen, Zusammenhänge erhalten
Pseudonymisierung verarbeitet personenbezogene Daten so, dass sie ohne zusätzliche, getrennt aufbewahrte Informationen keiner Person mehr zugeordnet werden können. Sie ist umkehrbar, die Daten bleiben daher personenbezogen.
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